[ Auszug: Sollen die eingesetzten Erben nach dem Willen des Erblassers die
alleinigen Erben sein, so tritt, wenn jeder von ihnen auf einen Bruchteil
der Erbschaft einge ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]